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Förderung
von Elektroscootern und Elektroautos
Die Stadtwerke Schwaz haben in Zusammenarbeit mit der Stadt
Schwaz eine Aktion zur Förderung von Elektromobilität
ins Leben gerufen. Bei der Neuanschaffung eines Elektroscooters
oder eines Elektroautos werden 10 % des Kaufpreises (mit Obergrenze
von € 300,-- für Elektroscooter und € 500,-- für
Elektroautos) rückerstattet.
Voraussetzung für die Förderung:
Neuanschaffung eines Elektroscooters doer Alektroautos (KFZ-Zulassung
für den Straßenverkehr, Führerscheinklasse B)
Schwazer Bürger/in oder Betrieb
Stromkunde/in der Stadtwerke Schwaz
pro Förderungswerber wird nur ein Elektrofahrzeug gefördert
Vorzulegen sind:
Antragsformular
Rechnung mit Zahlungsnachweis (in Kopie)
Fördervolumen:
Die Stadtwerke Schwaz stellen ein Fördervolumen von insgesamt
€ 5.000,-- für Elektroscooter sowie für Elektroautos
zur Verfügung. Es besteht kein Förderungsanspruch. Die
Förderung erfolgt nach Maßgabe der Mittel und wird nach
Einlangen der Anträge bearbeitet. Der Förderungsbetrag
wird nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen durch
die Stadtwerke Schwaz auf das gewünschte Konto überwiesen.
Formulare
zur
"Aktion Elektromobilität"
zum Download:
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