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  ABWASSERBESEITIGUNG

In Schwaz ist das Kanalnetz teilweise als Mischsystem, teilweise als Trennsystem ausgeführt. Die Gemeinden Vomp, Stans, Terfens, Pill und Weerberg haben ein Trennkanalsystem.

Bei einem Mischsystem werden Schmutz- und Regenwasser in einer gemeinsamen Leitung gemischt zur Kläranlage abgeführt. Bei einem Trennsystem erfolgt die Ableitung von Regenwasser in separaten Oberflächenwasserkanälen, die nicht in die Kläranlage, sondern in öffentliche Gewässer abgeleitet werden. Nur das Schmutzwasser wird in die Kläranlage abgeführt. Zur Begrenzung der Misch-wasserzuflüsse in die Kläranlage bei starken Regenfällen ist ein Regenentlastungsbecken auf der Kläranlage vorgesehen. In diesem Becken wird das stark verschmutzte Abwasser gespeichert, um später der Kläranlage dosiert zugeleitet zu werden.

Das öffentliche Kanalsystem umfasst eine Länge von ca. 40 km.
Für die Wasserableitung von Tiefpunkten sorgen mehrere Pumpstationen.
Der Stadtteil auf der Nord-West-Seite des Inns wird über einen Düker zum Hauptkanal auf der gegenüberliegenden Inn-Seite entwässert.

Ca. 95 % der Objekte sind derzeit an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.
Die Abwässer der restlichen Objekte müssen entweder spätestens bis zu einem im Wasserrechtsgesetz festgelegten Zeitpunkt an die öffentliche Kanalisation angeschlossen oder über eine eigene biologische Reinigungsanlage entsorgt werden.

Das Abwasser wird in der von den Stadtwerken betriebenen Abwasserreinigungsanlage dem Stand der Technik entsprechend mechanisch-biologisch gereinigt und danach in den Inn ausgeleitet.

Die Stadtwerke garantieren nicht dafür, dass das Abwasser zu allen Zeiten rückstaufrei abfließt. Bei Starkregenereignissen kann es lokal zu einer Überschreitung der Abflusskapazität kommen. Um in diesem Fall einen Abwasseraustritt aus Einleitstellen (Gully, Waschbecken udglm.) zu verhindern, empfehlen die Stadtwerke den Kunden dringend den Einbau einer Rückschlagarmatur an zentraler Stelle

     
  RECHTLICH/KAUFMÄNNISCHES  
     
  Das Vertragsverhältnis des Abwasserkunden zu den Stadtwerken wird durch folgende Regelwerke begründet:

 - Verordnung der Stadtgemeinde Schwaz über die Festlegung des Anschlussbereiches
 - Tiroler Kanalisationsgesetz 2000
 - Allgemeine Geschäftbedingungen für die öffentliche Kanalisation (AGB Kanal)

Anschlusspflicht besteht, wenn ein Teil eines Grundstückes innerhalb der vom Gemeinderat festgelegten Anschlusszone liegt.

Gemäß dem Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 ist der Kanalanschluss primär in einem privatrechtlichen Vertrag mit dem Kanalisationsunternehmen (Stadtwerke Schwaz GmbH) zu regeln.
Einleiter, die mehr als häuslich verschmutztes Abwasser in die öffentliche Kanalisation abgeben, müssen mit dem Kanalisationsunternehmen einen Entsorgungsvertrag gemäß Indirekteinleiter-Verordnung abschließen.


Der Anschluss muss durch den Kunden bis zur Trennstelle auf eigene Kosten hergestellt werden. Dafür ist ein konzessioniertes Installationsunternehmen heranzuziehen. Der Hausanschlusskanal bleibt in der Verantwortung des Kunden.
Die Trennstelle wird von den Stadtwerken festgelegt. In der Regel wird sie sich auf dem Hauptkanal befinden.