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  Wasserqualität
Die Überwachung der Wasserqualität unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind im Bundesgesetzblatt "Trinkwasserverordnung" geregelt.

Jährlich erfolgen routinemäßig chemisch-bakteriologische Untersuchungen mit Begutachtung durch einen Sachverständigen in folgendem Ausmaß:

Brunnen: 3 mal im Jahr
Quellen: 2 mal im Jahr
Hochbehälter: 1 mal im Jahr; Hochbehälter Pertrach: 2 mal i.Jahr
Netz: 3 mal im Jahr je Sektor
(Gebietsunterteilung in drei Sektoren)

Die Beprobungen im Netzbereich werden an wechselnden Stellen vorgenommen.
Vorzugsweise werden Endstränge (mit schlechten Durchflussverhältnissen) beprobt.
Auf Anfrage werden auch Beprobungswünsche von Kunden erfüllt, wenn dazu ein gerechtfertigter
Anlass besteht oder der Wunsch in das Routineprogramm passt.

Informationen zur Wasserqualität
PDF-Datei  
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  WAS GEHÖRT NICHT IN DEN ABFLUSS?  
     
 

Eine Bitte an alle Abwasserkunden:
In der ARA sind zum Teil empfindliche und teure Maschinen installiert. Die unerlaubte Entsorgung von Gegenständen und von wasserschädlichen Flüssigkeiten über den Abfluss bewirkt unweigerlich Schäden an diesen Maschinen und Apparaten. Die Funktion der Biologie kann zudem empfindlich gestört oder sogar zerstört werden.
Zur Vermeidung von Kosten und zur Förderung eines möglichst störungsfreien Betriebes ersuchen wir um

Beachtung folgender Hinweise:
Feste Abfälle gehören nicht in die Toilette und ins Abwasser. Sie verstopfen die Kanalisation und müssen mit viel Mühe wieder entfernt werden. Dazu gehören Zigarettenkippen, Wattestäbchen, Tampons und Binden, Windeln, Slipeinlagen usw.
Medikamente nicht in den Ausguss kippen.
Speisereste, Küchenabfälle gehören nicht ins Abwasser, sondern auf den Komposthaufen oder in den Biomüll.
Farben, Lacke, Lösungsmittel können Wasser stark verschmutzen.
Speiseöl und sonstige Altöle niemals in den Boden versickern lassen oder ins Abwasser entleeren. Altöle belasten eine biologische Kläranlage am stärksten und haben hohen Sanierungsaufwand als Folge.
Batterien, Knopfzellen und Minibatterien gehören nicht in die Toilette und ins Abwasser

WAS und WOHIN Entsorgen?