Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und Angebote. Zusätzlich stehen Ihnen kurze Erklärvideos zur Verfügung, die einzelne Themen Schritt für Schritt veranschaulichen. So erhalten Sie schnell und unkompliziert die Informationen, die Sie benötigen.
Bereich Strom
An- oder Abmeldung Strom
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Sie können Ihren Strom jederzeit über unser Onlineformular "Stromanmeldung" bei uns anmelden. Sie möchten sich lieber telefonisch oder per Mail anmelden? Kein Problem - Sehen Sie sich das folgende Video an, damit wir Ihren Stromliefervertrag schnell und korrekt erstellen können. Zum Video
Sie erhalten anschließend den Lieferantrag zur weiteren Verwendung. Die Belieferung mit elektrischer Energie erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Erhalt des Lieferantrags.
Bitte beachten Sie, dass es keine rückwirkende Ab- oder Anmeldung gibt. Die Anmeldung wird erst nach Erhalt des unterzeichneten Lieferantrags durchgeführt.
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Sie können Ihren Strom jederzeit über unser Onlineformular "Stromabmeldung" bei uns abmelden. Sie möchten sich lieber telefonisch oder per Mail anmelden? Kein Problem - geben Sie uns folgende Daten für die Abmeldung schriftlich per E-Mail oder telefonisch bekannt:
- 6-stellige Kunden- und 8-stellige Vertragskontonummer
- 33-stellige Zählpunktbezeichnung oder Zählernummer beginnend mit 1KFM/1ELS
- Gewünschtes Abmeldedatum (in der Zukunft)
- Ihre neue Adresse für die Übermittlung der Schlussrechnung
Bitte beachten Sie, dass es keine rückwirkende Ab- oder Anmeldung gibt. Die Anmeldung wird erst nach Erhalt des unterzeichneten Lieferantrags durchgeführt.
Stromnetz
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Sie benötigen einen neuen Netzanschluss, möchten eine Photovoltaikanlage anschließen oder planen eine Wärmepumpe beziehungsweise Ladeinfrastruktur? Der Netzanschlussprozess erfolgt in mehreren Schritten, von der Antragstellung bis zur Freigabe Ihrer Anlage.
Über unser Online-Formular „Netzzutritt“ können Sie Ihren Antrag bequem und jederzeit einreichen. Anschließend prüfen wir Ihre Anfrage, erstellen ein individuelles Angebot und begleiten Sie gemeinsam mit Ihrem Elektriker bis zur Inbetriebnahme Ihres Anschlusses.
In unserem Video erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Anschlussarten es gibt, wie die Antragstellung funktioniert und wie Ihr Netzanschluss erfolgreich umgesetzt wird. Zum Video
Stromrechnung
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Damit Sie Ihre Stromrechnung noch besser nachvollziehen können, haben wir die wichtigsten Informationen übersichtlich für Sie zusammengestellt. Zusätzlich finden Sie auf dieser Seite verständliche Erklärungen zum Sozialtarif sowie zum Sommer‑Nieder-Arbeitspreis (SNAP) und erfahren, wer und wie man davon profitieren kann. Zum Video
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Unser Abrechnungsjahr beginnt am 01. April und endet am 31. März. Nach Abschluss des Abrechnungszeitraums wird Ihre Verbrauchsabrechnung erstellt.
Auch wenn Sie im Laufe des Jahres zu uns gewechselt sind, erhalten Sie Ihre Abrechnung zum Ende des Abrechnungsjahres im März. Bis alle Zählerstände erfasst und sämtliche Rechnungen vollständig verarbeitet sind, kann etwas Zeit vergehen.
Tipp: Wechseln Sie zur digitalen Rechnung und erhalten Sie Ihre Abrechnung noch schneller und bequem als PDF.
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Ihr monatlicher Teilzahlungsbetrag( TZB) wird im Zuge der Jahresabrechnung für das kommende Abrechnungsjahr festgelegt. Die Höhe richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch sowie den aktuell gültigen Energiepreisen, Netzentgelten und Abgaben.
Die Teilzahlungen können als Vorauszahlung auf Ihre nächste Jahresabrechnung verstanden werden. Durch die gleichmäßige Verteilung auf monatliche Beträge vermeiden Sie eine einmalige, hohe Zahlung am Jahresende.
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Der neue Teilzahlungsbetrag für April wird auf Grundlage der letzten Jahresabrechnung festgelegt. Dafür muss jedoch zuerst die Jahresabrechnung erstellt und abgeschlossen werden.
Sobald das Abrechnungsjahr beendet ist, kann der neue Teilzahlungsbetrag verbucht werden – in der Regel Ende April. Ab Mai wird der aktualisierte Teilzahlungsbetrag wie gewohnt jeweils am 05. des Monats abgebucht.
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Ja. Der Teilzahlungsbetrag kann jederzeit im Kundenportal nach oben angepasst werden.
Wenn Sie einen niedrigeren monatlichen Betrag wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberatung. -
Die monatlichen Teilzahlungen sind Vorauszahlungen. Daher kann es zu einer Differenz zwischen den geleisteten Teilzahlungen und den tatsächlichen Kosten laut Jahresabrechnung kommen.
Ursachen dafür können ein veränderter Stromverbrauch im vergangenen Jahr, Änderungen beim Energiepreis oder gesetzliche Abgaben und Beiträge sein, die in den letzten 12 Monaten angepasst wurden. Diese Faktoren wirken sich entsprechend auf Ihre Jahresabrechnung aus.
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Ja. Im Kundenportal stehen Ihre Rechnungen unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ zur Verfügung.
Wenn Sie unter „Kunde“ → „PDF‑Rechnung per E‑Mail“ die entsprechende Option aktiviert haben, wird Ihre Rechnung zusätzlich per E‑Mail zugesandt. Diese Einstellung können Sie jederzeit im Kundenportal ändern. -
Selbstverständlich können Sie Ihre Rechnung auch ohne SEPA-Lastschriftverfahren selbst begleichen. Damit wir Ihre Zahlung rasch und korrekt zuordnen können, ist die Angabe der Zahlungsreferenz besonders wichtig. Diese finden Sie auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Vertrag. Bitte verwenden Sie zudem die angegebene Bankverbindung und achten Sie darauf, den fälligen Betrag vollständig zu überweisen.
Wo Sie Ihre Zahlungsreferenz finden und welche Angaben für eine reibungslose Zuordnung Ihrer Zahlung erforderlich sind, erfahren Sie im folgenden Video:
Sollte die Überweisung von einer anderen Person als dem Vertragspartner erfolgen und die Zahlungsreferenz nicht bekannt sein, benötigen wir zur eindeutigen Zuordnung den Namen des Vertragspartners, die genaue Adresse sowie die Anlagennummer. So stellen wir sicher, dass Ihre Zahlung korrekt verbucht wird und keine unnötigen Rückfragen entstehen.
Sozialtarif
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.Der Sozialtarif ist ein bundeseinheitlicher, gesetzlich geregelter vergünstigter Strompreis, der einkommensschwachen Haushalten helfen soll, die Belastung durch hohe Energiekosten zu verringern und sie vor Energiearmut zu schützen. Dieser gilt ab 01.04.2026. Es wird ein Preis von 6 Cent pro kWh für die ersten 2.900 kWh pro Jahr. Für den Verbrauch darüber gilt ein gedeckelter Preis, der alle 3 Monate von der E-Control festgelegt wird. Ab der 4. Person im Haushalt: gibt es einen Zuschuss von 52,20 Euro pro Jahr und Person. Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben kommen zusätzlich hinzu.
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Anspruch haben grundsätzlich alle volljährigen Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind (ausgenommen Studierende) und am Wohnsitz gemeldet sind, für den der Sozialtarif gelten soll.
Dazu zählen insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, die folgende Leistungen beziehen:
- Pension
- Pflegegeld
- Leistungen vom AMS (z. B. Arbeitslosengeld)
- Sozialhilfe
- Einkommen aus einem Lehrverhältnis
- Leistungen wegen Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung
Den Anspruch prüfen und die Befreiung beantragen können Sie hier: orf.beitrag.at/befreiung
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Nein. Der Sozialtarif wird automatisch berücksichtigt, wenn:
- Sie anspruchsberechtigt sind und
- Ihre Daten bei der OBS ORF-Beitrags Service GmbH vollständig vorliegen.
Wenn Sie unsicher sind, ob alle Daten vorliegen, kontaktieren Sie die ORF-Beitrags Service GmbH.
Kontakt und Service: orf.beitrag.at/service
Kundenportal
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... wenn ich unterschiedliche Kundennummern für Strom, Wasser und Internet habe?
Aus historischen Gründen gibt es fallweise leider noch für ein und denselben Kunden unterschiedliche Kundennummern für Strom, Wasser und Internet. (Neukunden erhalten nur eine Kundennummer, egal ob wir sie im Bereich Strom, Wasser oder Internet versorgen.) Das Kundenportal ist so programmiert, dass man sich nur mit einer Kundennummer und einer eMail-Adresse registrieren kann.
Wenn Sie unterschiedliche Kundennummern haben, wählen Sie eine Kundennummer und die dazu passende Anlagennummer z.B. für Strom und registrieren Sie sich damit. In Ihrem Kundenportal sehen Sie dann alle Ihre Stromanlagen, nicht aber Ihre Wasser- oder Internetanlagen.
Möchten Sie aber auch Ihre Anlagen im Bereich Wasser oder Internet sehen, dann teilen Sie uns das per eMail kundenberatung@stadtwerkeschwaz.at oder telefonisch 05242 6970-581 mit, damit wir diese Anlagen im Kundenportal hinzufügen und für Sie sichtbar machen können.
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... auch meine Anlagen im Bereich Wasser und Internet einsehen können. Muss ich mich dazu nochmals registrieren?
Nein, das müssen Sie nicht. Bitte teilen Sie uns aber per eMail kundenberatung@stadtwerkeschwaz.at oder per Telefon 05242 6970-581 mit, dass Sie alle Ihre Anlagen sehen möchten. Geben Sie dafür die Kundennummer bekannt, mit der Sie sich registriert haben.
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Wenn Sie für Strom, Wasser und Internet eine Kundennummer haben, dann werden Sie im Kundenportal automatisch alle Ihre Anlagen sehen. Nach erfolgreicher Registrierung und Registrierungsbestätigung per eMail können Sie im Kundenportal in einem Auswahlfenster rechts oben Ihre jeweilige Anlage auswählen und erhalten alle Informationen dazu.
Smart Meter - die intelligenten Stromzähler.
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Die neue Stromrichtlinie im 3. EU-Binnenmarktpaket fordert im Anhang A die Einführung von „intelligenten Messsystemen“, also Smart Meters für alle Verbraucher, um aktiv an den Energiemärkten teilnehmen zu können. Die Richtlinie fordert des Weiteren, dass mindestens 80 % aller Stromkunden bis spätestens 2020 einen Smart Meter erhalten sollen.
Die Ende Dezember 2010 beschlossene ElWOG-Novelle 2010 enthält in den §§ 83 f erstmals Rahmenbedingungen über eine österreichweite Einführung von Smart Metering. Damit soll die Umsetzung der Vorgaben aus dem oben erwähnten 3. Richtlinienpaket der EU erreicht werden.
Festgeschrieben wurde in § 83 Abs. 1, dass der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend eine Verordnung über die Eckpunkte eines Roll-outs in Österreich nach Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erlassen kann.
Die Regulierungsbehörde E-Control hat ebenfalls einige Verordnungsermächtigungen erhalten. So sollen laut §§ 83 Abs. 2 bzw. 84 Abs. 4 in Zukunft die detaillierten Vorgaben für Smart Metering, etwa die Art- und der Umfang der Funktionsanforderungen, der Dateninhalt oder die Information an den Kunden durch die E-Control per Verordnung geregelt werden
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Smart Meter sind digitale Messgeräte zur Erfassung des Energieverbrauchs, wobei die Verbrauchswerte fernübertragen werden können. Gegenüber den derzeit verwendeten Messgeräten verfügen Smart Meter über eine Reihe neuer Funktionen. Im Gegensatz zum rein analogen Ferraris-Zähler besitzt der Smart Meter keinerlei mechanische Teile mehr sondern funktioniert vollelektronisch.
Darüber hinaus bietet der Smart Meter eine Fülle an nützliche Zusatzfunktionen, die weit über das bloße Erfassen des Stromverbrauchs hinausgehen. So zum Beispiel unter anderem:
- Erfassung und Speicherung von detaillierten Zählwerten (z.B. ¼ Stundenwerte über mehrere Tage)
- Lastgangmessung – d.h. die Messung der abgenommenen Strommenge je ¼ Stunde
- Mehrtariffunktionalität. Damit sind dann etwa spezielle Wochenendtarife, Ferienhaustarife, Singletarife oder spezielle Tarife für Betreiber von Wärmepumpen möglich
- Erfassung von Qualitätsparametern
- Kommunikationsschnittstellen für externe Anwendungen (weitere Zähler, Haushaltsgeräte, Inhouse-Displays, die den jeweiligen Verbrauch anzeigen usw.)
- Information des Kunden zeitnahe über seinen tatsächlichen Energieverbrauch
- Transparente Darstellung der kundenspezifischen Daten in einem Webportal
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Ein Smart Meter ist ein elektronischer Zähler, welcher Tages- und Viertelstundenverbrauchswerte misst und für max. 60 Tage im Gerät speichert. Wenn nicht anders erforderlich (z.B. aufgrund des gewählten Stromtarifs) oder gewünscht, erfolgt an uns täglich eine Übertragung des im Zähler gespeicherten Tagesverbrauchswertes.
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Der Smart Meter bildet die Schnittstelle in die digitale Energiewelt. Sie haben dadurch die Möglichkeit Ihren Stromverbrauch laufend zu beobachten, die Auswirkungen einer Änderung Ihres Verbrauchsverhaltens auf den Stromverbrauch umgehend zu analysieren, eventuelle Stromfresser zu identifizieren und den Wirkungsgrad von Effizienzmaßnahmen zu prüfen.
Weitere Vorteile ergeben sich auch durch:
- Verbesserungen in Netzüberwachung und -steuerung;
- Ausfallsmanagement mit Identifizierung von Kundenanlagen, die von Störungen betroffen sind und zielgerichtete effiziente Störungsbehebung;
- Unterstützung der Integration von dezentralen Erzeugungsanlagen (Strom);
- Verlagerung von Verbrauchsspitzen und Vergleichmäßigung der Netzbelastung durch tarifliche Anreize für Kunden;
- Deutliche Reduktion der Anzahl der Anfragen von Konsumenten zu Rechnungen
- Regelmäßige Kosten- und Verbrauchsinformationen
- Transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen (keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung)
- Klarheit bei Verbrauchsabgrenzungen, z.B. bei Lieferantenwechsel, Übersiedlung
- Unterstützung von zukunftsträchtigen Gebäudekonzepten (Stichwort: Homeautomation)
- Schnellere Einschaltung des Stroms bei Einzug (Kein langes Warten, bis der Netzbetreiber vor Ort den Zähler einschaltet. Lästige Terminvereinbarungen entfallen.)
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Ihre Verbrauchsdaten werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen verarbeitet und gespeichert. Diese beinhalten u.a. Stromabrechnung, Kundeninformation sowie Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Es werden keine persönlichen Daten wie Name oder Adresse übertragen.
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Standard-Einstellung (IMS) - „Smart Meter“
In der Standard-Variante misst der Zähler die Viertelstundenwerte und addiert diese zu einem Tagesverbrauchswert. Dieser Tageszählerstand wird einmal täglich an den Netzbetreiber übermittelt. Damit können Sie Ihre Tagesverbrauchsdaten im Kundenportal einsehen. Diese Werte bleiben im Zähler für 60 Tage gespeichert.Erweiterte Einstellung (Opt-in oder IME) – „Prime Meter“
In dieser Konfiguration misst der Zähler die Viertelstundenwerte. Diese werden einmal pro Tag an den Netzbetreiber übertragen. Bei dieser Einstellung ist eine genaue Lastanalyse möglich, welche im Kundenportal illustriert wird. Die Viertelstundenwerte bleiben für 60 Tage im Zähler gespeichert. Für diese Funktion ist Ihre ausdrückliche Zustimmung notwendig (siehe angehängtes Formular).Digitaler Standardzähler (Opt-out oder DSZ) – „Blind Meter“
Ein Zähler im Opt-out-Verfahren überträgt den Zählerstand zum Stichtag der Jahresablesung oder Mieterwechsels. Möchten Sie das Opt-out wählen, müssen Sie uns darüber informieren (siehe nächste Frage).
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Auch wenn wir als Netzbetreiber verpflichtet sind, Smart Meter flächendeckend einzubauen, besteht für Sie als Kunde die Möglichkeit gewisse Funktionen des Zählers abzulehnen („Opt-out“). In diesem Falle teilen Sie uns dies bitte unter Angabe von Namen, Kundennummer, Anlagenadresse und Unterschrift mit. Wir werden Ihren derzeitigen Stromzähler dann durch einen digitalen Standardzähler ohne intelligente Funktion ersetzen. Ihr Zählerstand wird dann nur zum Zwecke der Jahresabrechnung bzw. Schlussabrechnung bei Lieferantenwechsel von der Ferne ausgelesen.
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Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns ein großes Anliegen. Der Betrieb von intelligenten Messgeräten sowie deren Kommunikation zu externen Geräten werden daher nach dem anerkannten Stand der Technik abgesichert. Der Betrieb von intelligenten Messgeräten entspricht den maß- und eichgesetzlichen und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie dem anerkannten Stand der Technik.
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Der Stromeigenverbrauch bei einem elektronischen Zähler ist geringer als beim bisherigen Stromzähler. Die Stadtwerke Schwaz GmbH arbeitet daran, die Kommunikationsinfrastruktur so effizient wie möglich aufzubauen, was dazu führt, dass der Smart Meter in etwa 5 - 8 % weniger Strom als die derzeit benutzten Messgeräte benötigt. Hinzu kommt, dass der beim herkömmlichen Zähler benötigte Strombedarf für die Drehscheibe gänzlich entfällt.
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Der Ausbau Ihres alten und der Einbau des neuen Zählers dauert ca. eine Stunde. Bitte beachten Sie, dass es dabei zu einer kurzen Unterbrechung der Stromversorgung kommen wird. Der Zählertausch ist für Sie kostenlos und in der Regel ohne größere technische Anpassungen möglich.
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Weitere Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auf auf dieser Website oder auch auf der Website der E-Control https://www.e-control.at/konsumenten/smart-meter.
http://www.e-control.at/recht/bundesrecht/strom/verordnungen