ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Stadtwerke Schwaz sind bemüht, ihre Website im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) sowie der zugrunde liegenden europäischen Vorgaben (European Accessibility Act – Richtlinie (EU) 2019/882) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an der Norm EN 301 549.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website stadtwerkeschwaz.at .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“, bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard "EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03)" vereinbar. Viele zentrale Funktionen und Inhalte sind so umgesetzt, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden können.
Wir haben uns dabei besonders darauf konzentriert, für Verbraucher relevante Seiten und Informationen möglichst barrierefrei bereitzustellen – etwa allgemeine Serviceinformationen, Tarif- und Produktseiten sowie Kontaktmöglichkeiten. Dazu gehören unter anderem:
- responsive Darstellung für unterschiedliche Bildschirmgrößen
- weitgehend gut erkennbare Kontraste
- strukturierte Überschriften und klare Navigationswege
- Alternativtexte für zentrale Bilder, sofern diese für das Verständnis erforderlich sind
- Bedienbarkeit wichtiger Funktionen mit der Tastatur
Trotzdem ist die Website noch nicht vollständig mit allen Anforderungen der genannten Standards vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente und andere Downloads
Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente (z. B. Formulare, Informationsblätter, Preisblätter, ältere Dokumente) sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet. Einschränkungen können unter anderem sein:
- fehlende oder unvollständige Strukturierung
- fehlende Alternativtexte
- eingeschränkte Nutzbarkeit mit Screenreadern
Bilder und Infografiken
Nicht alle Bilder und Grafiken sind mit einem Alternativtext versehen.
Onlineformulare
Derzeit sind noch nicht alle unsere Onlineformulare vollständig barrierefrei nutzbar.
Wir arbeiten daran, neu erstellte oder überarbeitete Dokumente, Fomulare und Bilder möglichst barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Alternative Zugänglichkeit
Wenn Sie Inhalte aus einem PDF oder anderen Download nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter (Kontaktdaten unten). Wir stellen Ihnen die Informationen so rasch wie möglich in einer geeigneten Form zur Verfügung.
Inhalte von Drittanbietern
Eingebundene Inhalte von Drittanbietern liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Sollte es hier zu Barrieren kommen, unterstützen wir Sie gerne mit alternativen Informationen.
Laufende Verbesserungen und unverhältnismäßige Belastung
Digitale Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren, neue Inhalte und Funktionen von Beginn an möglichst barrierefrei umzusetzen, technische Empfehlungen und Standards laufend zu berücksichtigen. Dennoch ist die Umsetzung in Leichter Sprache bzw. in Gebärdenpspräche eine unverhätlnismäßige Belastung und stellt deshalb eine gesetzliche Ausnahme dar. Des Weiteren ist die Umstellung aller PDF Dokumente auf Barrierefreiheit eine Belastung, die nicht zur Gänzw sofort umgesetzt werden kann, sondern im Laufe der Zeit stattfindet.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13. Juli 2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Basis automatisierter Tests und manueller Prüfungen.
Wenn Ihnen Barrieren auf stadtwerkeschwaz.at auffallen oder Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung bestimmter Inhalte haben, geben Sie uns bitte Bescheid. Damit unterstützen Sie uns dabei, unser Angebot weiter zu verbessern.
Kontaktdaten:
Stadtwerke Schwaz GmbH
Hermine-Berghofer-Straße 31
6130 Schwaz
Tel. 05242 6970
eMail: kundenberatung@stadtwerkeschwaz.at
Wenn Sie innerhalb von acht Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Sozialministeriumservice wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen bezüglich der Barrierefreiheit zu lösen.
Kontakt Schlichtungsstelle: www.sozialministeriumservice.at